Satzung

für den

Verein zur Förderung des Jugendfußballs des SC Schwarz-Weiß Friesheim e.V.


§ 1 Name, Sitz

§ 2 Zweck

§ 3 Organe des Vereins

§ 4 Vorstand des Vereins

§ 5 Zuständigkeit des Vorstandes

Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig.
Er hat vor allem folgende Aufgaben:

§ 6 Mitgliederversammlung

In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Die Mitgliederversammlung ist ausschließlich für folgende Angelegenheiten zuständig:

In Angelegenheiten, die in den Zuständigkeitsbereich des Vorstandes fallen, kann die Mitgliederversammlung Empfehlungen an den Vorstand beschließen. Der Vorstand kann seinerseits in Angelegenheiten seines Zuständigkeitsbereiches die Meinung der Mitgliederversammlung einholen.

§ 7 Einberufung der Mitgliederversammlung

§ 8 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung

§ 9 Nachträgliche Anträge zur Tagesordnung

§ 10 Außerordentliche Mitgliederversammlung

Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Diese muss einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert, oder wenn die Einberufung von einem Fünftel aller Mitglieder schriftliche unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt wird. Für die außerordentliche Mitgliederversammlung gelten die §§ 7, 8 und 9 entsprechend.

§ 11 Mitgliedschaft im Förderverein

§ 12 Rechte und Pflichten der Mitglieder

§ 13 Ausschluss eines Mitgliedes

§ 14 Kassenprüfer

§ 15 Finanzen

16 Auflösung




Vorstehender Satzungsinhalt wurde von der Gründungsversammlung am 09.12.2004 beschlossen.



Die Gründungsmitglieder des Vereins zeichnen wie folgt: